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Liebe Gartenfreunde, lasst uns gemeinsam darauf achten, dass unsere schöne Schrebergartenanlage gut erhalten bleibt, wir Ressourcen schonen und Mängel schnell erkennen. 

Sollte euch irgendwelche Ungereimtheiten auffallen, wie z.B. eine undichte oder tropfende Wasserleitung, defekte Stromleitung oder unbekannte Personen die immer wieder auftauchen,  findet ihr im Folgenden wichtige Havarie- und Servicenummer.

Wir bedanken uns für wachsame Augen und Ohren.

Im absoluten Notfall bitte die 112 wählen!

Gemeinsam achtsam!

Ruhezeiten

- laut Gartenordnung der Kleingartenvereine des Regionalverbandes Jena/Saale-Holzland-Kreis der Kleingärtner e.V. ist unter 3.0 Beziehungen zwischen benachbarten Pächtern, ist folgendes zu beachten:
… An Sonn- und Feiertagen ist eine Ruhestörung durch den Betrieb von Häckslern und Rasenmähern sowie lärmintensive Handwerkerarbeiten verboten.
An Werktagen ist eine Ruhezeit von 19.00 bis 7.00 Uhr einzuhalten.

(gesetzliche Grundlagen dazu sind: Thüringer Feiertagsgesetz vom 21.12.1994 – ThürFtG und die Achte Bundesimmissionschutzverordnung – 8.BImSchV – (Rasenmäherlärmverordnung)…
Darüber hinaus ist eine Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr von Montag bis Samstag, während der Gartensaison (April bis Oktober), einzuhalten!

Verbrennungsverbot!

- laut Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung - ThürPflanzAbfV -) vom 2. März 1993, § 2 Land- und forstwirtschaftliche Abfälle, Gartenabfälle sowie Abfälle von Friedhöfen, Grünanlagen und Parks zur Beseitigung, ist folgendes zu beachten:
Es ist seit Ende 2015 nicht mehr möglich, Pflanzenabfälle durch Verbrennen zu beseitigen.
Vorrangig sollen diese Abfälle durch Liegenlassen, Unterpflügen oder Untergraben beseitigt werden. Eine vorherige mechanische Behandlung der Abfälle (zum Beispiel Häckseln oder Schreddern) ist für das Verrotten von Vorteil.
Sollte die Verwertung von Gartenabfällen, Grün-, Ast- und Baumschnitt auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, so können diese auf den Wertstoffhöfen des KSJ abgegeben werden.

Havariedienst

Im Falle einer Havarie oder Versorgungsunterbrechung im Wasser- oder Stromnetz ist die Leitstelle von den Stadtwerken Jena rund um die Uhr unter 03641-688 888 zu erreichen!

Polizeirevier

Bei Bedarf kontaktiert bitte die Landespolizeiinspektion Jena! Telefon: 03641-810  Adresse: Am Anger 30, 07743 Jena

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